Liefer- und Zahlungsbedingungen 

1. Allgemeines 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen 

Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. 

Kunden sind in dieser Geschäftsbedingung nur natürliche oder juristische 

Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung 

getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständig 

beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristische Personen des öffentlichen 

Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, 

abweichende oder unsere Geschäftsbedingungen ergänzende Bedingungen 

des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich 

ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, 

wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen 

abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den 

Kunden vorbehaltlos ausführen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. 

2. Angebot und Vertragsschluss 

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen 

in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

Insbesondere dienen die vorgelegten Muster und Proben nur der ungefähren 

Beschreibung der Waren. 

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware 

erwerben zu wollen. 

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 

zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder 

schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 

Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang 

der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch 

keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann 

mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen 

Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die 

Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines 

kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über 

die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung 

wird unverzüglich zurückerstattet. 

Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der 

Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den 

vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 

3. Preise/Zahlungsbedingungen 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die am 

Liefertag gültigen Preise der entsprechenden Preisliste. Die Preise verstehen 

sich als Netto-Preise ab unserem Lager oder ab Lieferwerk. Die jeweils gültige 

gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

Maßgebend für die in Rechnung gestellten Waren sind die von uns festgestellten 

Mengen, Maße und Gewichte. 

Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gelten die Preise für die Lieferung bis zur 

Empfangsstation oder der vom Kunden angegebenen Versandadresse ohne 

Abladekosten. Uns entstehende Wartezeiten, die durch Verschulden des 

Kunden entstehen, können von uns in Rechnung gestellt werden. 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis 

innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Befindet sich er Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 

acht Kalendertagen ab Rechnungsdatum, eingehend bei einer unserer 

Geschäftsbanken gewähren wir 3 % Skonto vom Netto-Warenwert nach Abzug 

von Gutschriften, Rabatten, Transport-, Verpackungs- und sonstiger Kosten. 

Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem 

Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden 

nachzuweisen und geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen 

dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, 

unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines 

Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf 

dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, sind wir, auch bei abweichend vereinbarten 

Zahlungsbedingungen, berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauskasse 

oder Sicherheitsleistungen durch selbstschuldnerische Bürgschaft 

einer Deutschen Bank oder Sparkasse auszuführen. Gleichzeitig sind wir in diesem 

Fall berechtigt, alle offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und 

bei Nichtzahlung vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Als Nachweis für 

Zahlungsschwierigkeiten des Käufers gilt Zahlungsverzug, Auskunft einer Bank 

oder einer anerkannten Auskunftei. Der Käufer ist für seine Zahlungsfähigkeit 

beweispflichtig. 

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen. 

4. Gefahrenübergang und Lieferzeit 

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen 

Fragen voraus. 

Für alle Lieferungen ist der Erfüllungsort unser Lager oder das Lieferwerk. Bei 

sämtlichen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der 

zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware in 

unserem Lager oder im Lieferwerk dem Kunden, einem Spediteur oder 

Frachtführer übergeben wurde. Das gilt auch, unabhängig davon, wer den 

Transport durchführt oder veranlasst und unabhängig davon, ob der Transport 

durch unsere eigenen Transportmittel ausgeführt wird und wer die 

Transportkosten trägt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er 

schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit 

entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt 

zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende 

Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach 

den gesetzlichen Bestimmungen, so fern als Folge eines von uns zu vertretenden 

Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein 

Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist. 

Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf 

einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung 

beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden 

vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung 

auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu 

vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen 

Vertragspflicht beruht; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf 

den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche 

Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 

% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. 

5. Gewährleistung 

Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 

§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß 

nachgekommen ist. Der Kunde ist für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen 

in vollem Umfang beweispflichtig, insbesondere für den Mangel 

selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die 

Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, 

den Mangel zu beseitigen oder eine neue mängelfreie Ware zu liefern. 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl nur berechtigt 

vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Wählt der Kunde den 

Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen 

des Mangels zu. 

Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des 

Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des 

Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der 

Ware dar. Montageanleitungen werden von uns nicht erstellt und sind nicht 

Gegenstand des Kaufvertrages. Sofern der Kunde eine mangelhafte 

Montageanleitung des Herstellers durch uns erhalten hat, sind wir lediglich zur 

Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur 

dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage 

entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. 

Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab 

Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 

6. Haftungsbeschränkungen 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften 

wir nicht. Im Übrigen beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen 

unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren 

vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden 

Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und 

Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sowie bei 

Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Schadensersatzansprüche des 

Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Gefahrenübergang. 

Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 

Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach § 478, 479 BGB bleibt 

unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften 

Sache. 

Soweit eine Haftung von uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies 

auch in Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten 

und gewerblichen Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

7. Eigentumsvorbehalt 

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller 

Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem 

Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, 

die Kaufsache zurückzunehmen. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache 

zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten 

des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere 

ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und 

Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs und 

Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene 

Kosten rechtzeitig durchführen. 

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich 

schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben 

können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen 

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der 

Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter 

zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des 

Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus 

der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar 

unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft 

worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach 

der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, 

sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß 

nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere ein Antrag auf 

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen 

Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen 

Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den 

Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets 

für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden 

Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen 

Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich 

USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 

Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie 

für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar 

vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im 

Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu 

den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. 

Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als 

Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig 

Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene 

Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 

Der Kunde tritt uns auch zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die 

Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem 

Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des 

Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten 

die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der 

freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

8. Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts 

ist ausgeschlossen. Für alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden 

Streitigkeiten wird als Gerichtsstand nach unserer Wahl Gelsenkirchen oder Frankfurt am Main vereinbart. Wir sind 

jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich 

dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein 

oder werden, so wird hierdurch die Möglichkeit der übrigen Bestimmungen 

nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine 

Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen 

Regelung möglichst nahe kommt. 

9. Datenschutz 

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:  

  • Namen und Anschrift unserer Debitoren 
  • Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum) 
  • ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung 

Die VR-Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.). 

Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können. 

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.