Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.
Kunden sind in dieser Geschäftsbedingung nur natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständig
beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende,
abweichende oder unsere Geschäftsbedingungen ergänzende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Insbesondere dienen die vorgelegten Muster und Proben nur der ungefähren
Beschreibung der Waren.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die am
Liefertag gültigen Preise der entsprechenden Preisliste. Die Preise verstehen
sich als Netto-Preise ab unserem Lager oder ab Lieferwerk. Die jeweils gültige
gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Maßgebend für die in Rechnung gestellten Waren sind die von uns festgestellten
Mengen, Maße und Gewichte.
Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gelten die Preise für die Lieferung bis zur
Empfangsstation oder der vom Kunden angegebenen Versandadresse ohne
Abladekosten. Uns entstehende Wartezeiten, die durch Verschulden des
Kunden entstehen, können von uns in Rechnung gestellt werden.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Befindet sich er Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungen innerhalb von
acht Kalendertagen ab Rechnungsdatum, eingehend bei einer unserer
Geschäftsbanken gewähren wir 3 % Skonto vom Netto-Warenwert nach Abzug
von Gutschriften, Rabatten, Transport-, Verpackungs- und sonstiger Kosten.
Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen
dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, sind wir, auch bei abweichend vereinbarten
Zahlungsbedingungen, berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauskasse
oder Sicherheitsleistungen durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer Deutschen Bank oder Sparkasse auszuführen. Gleichzeitig sind wir in diesem
Fall berechtigt, alle offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und
bei Nichtzahlung vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Als Nachweis für
Zahlungsschwierigkeiten des Käufers gilt Zahlungsverzug, Auskunft einer Bank
oder einer anerkannten Auskunftei. Der Käufer ist für seine Zahlungsfähigkeit
beweispflichtig.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
4. Gefahrenübergang und Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen voraus.
Für alle Lieferungen ist der Erfüllungsort unser Lager oder das Lieferwerk. Bei
sämtlichen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware in
unserem Lager oder im Lieferwerk dem Kunden, einem Spediteur oder
Frachtführer übergeben wurde. Das gilt auch, unabhängig davon, wer den
Transport durchführt oder veranlasst und unabhängig davon, ob der Transport
durch unsere eigenen Transportmittel ausgeführt wird und wer die
Transportkosten trägt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach
den gesetzlichen Bestimmungen, so fern als Folge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu
vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1
% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.
5. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Der Kunde ist für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen
in vollem Umfang beweispflichtig, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
den Mangel zu beseitigen oder eine neue mängelfreie Ware zu liefern.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl nur berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Wählt der Kunde den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der
Ware dar. Montageanleitungen werden von uns nicht erstellt und sind nicht
Gegenstand des Kaufvertrages. Sofern der Kunde eine mangelhafte
Montageanleitung des Herstellers durch uns erhalten hat, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur
dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
6. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften
wir nicht. Im Übrigen beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sowie bei
Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Schadensersatzansprüche des
Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Gefahrenübergang.
Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach § 478, 479 BGB bleibt
unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften
Sache.
Soweit eine Haftung von uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies
auch in Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten
und gewerblichen Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach
der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich
USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt) zu
den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die
Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechts
ist ausgeschlossen. Für alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden
Streitigkeiten wird als Gerichtsstand nach unserer Wahl Gelsenkirchen oder Frankfurt am Main vereinbart. Wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Möglichkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen
Regelung möglichst nahe kommt.
9. Datenschutz
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
- Namen und Anschrift unserer Debitoren
- Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
- ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR-Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.